FAQ – Häu­fi­ge Fragen

Lie­be Interessentinnen/Interessenten, lie­be Mieterinnen/Mieter, 

hier fin­den Sie eine Auf­lis­tung eini­ger, in der Ver­gan­gen­heit sehr häu­fig gestell­ter Fra­gen. Viel­leicht kann Ihr Anlie­gen bereits hier geklärt bzw. beant­wor­tet wer­den. Soll­te nicht das Rich­ti­ge dabei sein, oder Sie noch wei­te­ren Klä­rungs­be­darf haben, sind wir aber auch ger­ne per­sön­lich für Sie da.

Ver­mie­tung / Verkauf

Ich bin auf Woh­nungs­su­che, wie kann ich eine Woh­nung von Ihnen anmieten?

Zunächst müs­sen Sie sich unse­ren Inter­es­sen­ten­bo­gen her­un­ter­la­den und die­sen aus­ge­füllt und unter­schrie­ben an uns zurück sen­den. Ger­ne mer­ken wir Sie nach Ein­gang des Bogens für eine Miet­woh­nung vor und unter­brei­ten Ihnen ein Miet­an­ge­bot, wenn eine pas­sen­de Woh­nung für Sie frei wird.

Muss ich mich regel­mä­ßig melden?

Nein, wir bit­ten sogar dar­um, das nicht zu tun. Mel­den Sie sich ger­ne nach einem knap­pen Jahr wie­der, um ggfls. Ihre Anfra­ge um ein wei­te­res Jahr zu verlängern.

Wie lan­ge wer­den mei­ne Daten gespeichert?

Ihre Daten wer­den für 12 Mona­te gespei­chert und nach Ablauf die­ser Zeit gelöscht, soll­ten wir kei­ne Infor­ma­ti­on von Ihnen haben, dass Sie Ihre Anfra­ge ver­län­gern möchten.

Muss ich Antei­le erwerben?

Nein, wir sind eine GmbH und ver­mie­ten Wohn­raum ohne den vor­he­ri­gen Erwerb von Anteilen.

Wie vie­le sind vor mir auf der Warteliste?

Die­se Fra­ge ist schwie­rig zu beant­wor­ten und im Prin­zip auch unwich­tig. Die Anzahl der Inter­es­sen­ten „vor Ihnen“ auf der War­te­lis­te sagt nichts dar­über aus, wie schnell Sie ein Woh­nungs­an­ge­bot von uns erhal­ten. Die Woh­nung muss zu den jewei­li­gen Inter­es­sen­ten pas­sen und die Inter­es­sen­ten müs­sen zudem noch auf der Suche sein.

Wie lan­ge muss ich auf ein Miet­an­ge­bot warten?

Das ist von Ort zu Ort unter­schied­lich. Durch­schnitt­lich dau­ert es zwi­schen ein und zwei Jah­ren, bis wir pas­sen­den Wohn­raum anbie­ten kön­nen. Manch­mal kann es aber auch schnel­ler gehen, je nach­dem wie ange­spannt der Woh­nungs­markt ist, auf dem Sie suchen und wie viel Wohn­raum wir dort über­haupt zur Ver­fü­gung haben.

Muss ich mich abmel­den, wenn ich eine Woh­nung gefun­den habe?

Ja, wir bit­ten dar­um, denn sonst ent­steht uns bei der Ver­ga­be einer Miet­woh­nung unnö­ti­ger Aufwand.

Ich bin in einer beson­ders schwie­ri­gen / aku­ten Situa­ti­on, kön­nen Sie mei­ne Bewer­bung vorziehen?

Nein, wir bit­ten Sie um Ver­ständ­nis, dass dies in den meis­ten Fäl­len nicht geht, da sich sehr vie­le unse­rer vor­ge­merk­ten Kun­den in schwie­ri­gen Situa­tio­nen befin­den, aus denen sie akut eine neue Woh­nung benö­ti­gen. Hier die Wich­tig­keit jedes Ein­zel­nen zu prio­ri­sie­ren wäre falsch und ist dem­nach nicht machbar.

Ist Tier­hal­tung bei Ihnen erlaubt?

Nach Ver­ein­ba­rung. Grund­sätz­lich spricht für uns nichts dage­gen, wenn jemand einen Hund oder eine Kat­ze hal­ten möch­te. Aller­dings gibt es gewis­se Kri­te­ri­en, die die Ent­schei­dung hier­für beein­flus­sen. Zunächst, ob es bereits Haus­tie­re in der Anla­ge gibt, dann die Bedin­gun­gen, unter denen das Tier gehal­ten wer­den soll (ist der Hund bei­spiels­wei­se den gan­zen Tag allei­ne in der Woh­nung oder han­delt es sich gar um einen Lis­ten­hund?) und außer­dem natür­lich die Tat­sa­che, dass wir als Ver­mie­ter gefragt wer­den, bevor das Tier ange­schafft wird!

Wel­che Unter­la­gen muss ich vor der Anmie­tung einreichen?

Zur Prü­fung, ob Sie für uns als Mie­ter in Fra­ge kom­men, benö­ti­gen wir fol­gen­de Unterlagen:

  • Ein­kom­mens­nach­wei­se der letz­ten 3 Mona­te (Gehalts-/ oder Lohn­ab­rech­nung, Ren­ten­be­scheid, Eltern­geld­be­scheid, Bescheid über sozia­le Leistungen)
  • Alter­na­tiv aktu­el­le BWA oder Kapitalnachweis
  • Zudem Beschei­ni­gung des vor­he­ri­gen Ver­mie­ters über Miet­schul­den­frei­heit, alter­na­tiv Nach­weis über die Miet­zah­lung der letz­ten 12 Monate
  • Kopie des Personalausweises
  • Aktu­el­le Schufa-Aus­kunft (nicht älter als 3 Monate).

Bei sozi­al geför­der­ten Wohn­raum benö­ti­gen wir zudem:

  • Einen aktu­el­len Wohnberechtigungsschein
  • Bestä­ti­gung über Miet­kos­ten­über­na­me vom Amt
  • Bestä­ti­gung über Kau­ti­ons­über­nah­me vom Amt

In der Regel benö­ti­gen Sie hier vor­ab eine Miet­an­ge­bots­be­schei­ni­gung von uns.

Was ist eine Schufa-Aus­kunft und wie erhal­te ich diese?

Die Schufa gibt Aus­kunft über Ihr Zah­lungs­ver­hal­ten und dient somit als Sicher­heit für den Ver­mie­ter, dass Sie bis­her immer in der Lage waren, Ihre Ver­bind­lich­kei­ten zuver­läs­sig zu bezah­len. Eine Schufa-Aus­kunft kann kos­ten­pflich­tig online bean­tragt wer­den und ist dann bin­nen weni­ger Minu­ten abruf­be­reit. Soll­ten Sie eine kos­ten­lo­se Aus­kunft wün­schen, dau­ert die­se um eini­ges län­ger. Nähe­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter www.schufa.de.

Ich habe eine schlech­te Boni­tät, kann ich den­noch eine Woh­nung anmieten?

In der Regel ist das unter Erfül­lung eini­ger ande­rer Vor­aus­set­zun­gen wie z.B. einem Bür­gen mit guter Boni­tät und allem vor­an Ehr­lich­keit mög­lich. Ger­ne erläu­tern wir Ihnen dies in einem per­sön­li­chen Gespräch.

Was ist ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein und wo erhal­te ich diesen?

Mit einem Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS) kön­nen Sie eine Woh­nung mie­ten, die mit öffent­li­chen Mit­teln geför­dert wird. Im Ver­gleich zu ande­ren Woh­nun­gen sind sol­che Sozi­al­woh­nun­gen güns­ti­ger. Sie haben Anspruch auf einen WBS, wenn Ihr Ein­kom­men eine bestimm­te, fest­ge­leg­te Gren­ze nicht über­schrei­tet. Bei der Berech­nung wird das Ein­kom­men aller in Ihrem Haus­halt leben­den Per­so­nen mit ein­be­zo­gen. Außer­dem wird im WBS eine ange­mes­se­ne Woh­nungs­grö­ße fest­ge­legt. Die­se ist abhän­gig davon, wie vie­le Mit­glie­der Ihr Haus­halt hat. Sie bean­tra­gen den WBS bit­te immer beim zustän­di­gen Woh­nungs­amt Ihrer Stadt / Ihrer Gemeinde.

Benö­ti­ge ich für jede Ihrer Woh­nun­gen einen WBS?

Nein, wir haben sowohl frei finan­zier­ten, als auch öffent­lich geför­der­ten Wohn­raum. Vom klei­nen geför­der­ten 1‑Zi-Apart­ment bis zum frei finan­zier­ten Pent­house ist alles dabei.

An wel­chen Stand­or­ten ver­mie­ten Sie Wohnraum?

Unser Woh­nungs­be­stand erstreckt sich über das Gebiet der Diö­ze­se Spey­er bis ins Saar­land hin­aus. Die kon­kre­ten Miet­stand­or­te sind:

  • Bell­heim
  • Dahn
  • Dei­des­heim
  • Fuß­gön­heim
  • Ger­mers­heim
  • Grün­stadt
  • Hom­burg
  • Kai­sers­lau­tern
  • Land­au
  • Land­stuhl
  • Lau­ter­ecken
  • Lei­mers­heim
  • Lud­wigs­ha­fen
  • Mai­kam­mer
  • Neu­stadt
  • Rodal­ben
  • Römer­berg
  • Rülz­heim
  • Schif­fer­stadt
  • Spey­er
  • St. Ing­bert
Kann man bei Ihnen Woh­nun­gen / Häu­ser kaufen?

Zeit­wei­se haben wir auch Bau­vor­ha­ben, in denen man Wohn­raum erwer­ben kann. Sie erfah­ren hier­von immer in der Pres­se, oder auf unse­rer Homepage.

Wie kann man sich regis­trie­ren, wenn man am Kauf einer Immo­bi­lie inter­es­siert ist?

Ähn­lich wie bei der Suche nach Miet­wohn­raum erhal­ten Sie auch hier einen Inter­es­sen­ten­bo­gen zum Down­load mit der Bit­te, die­sen aus­ge­füllt und unter­zeich­net an uns zurück zu sen­den. Aller­dings geht dies aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den nur dann, wenn wir aktu­ell auch ein Bau­vor­ha­ben haben, in dem es Wohn­raum zu erwer­ben gibt.

Ich bin auf der Suche nach betreu­tem Woh­nen, wie kön­nen Sie mir da weiterhelfen?

In den meis­ten Fäl­len lei­der gar nicht. Oft erhal­ten wir Anru­fe von Inter­es­sen­ten, die eine Woh­nung in einem unse­rer ehe­ma­li­gen Bau­vor­ha­ben suchen. Dabei wird fälsch­li­cher­wei­se die Infor­ma­ti­on wei­ter­ge­ge­ben, wir sei­en für die Ver­mie­tung die­ser Woh­nun­gen zustän­dig, was aber nicht der Fall ist. Wir müs­sen Sie in die­sem Fall lei­der bit­ten, Ihre Suche auf ande­rem Weg fort­zu­füh­ren, denn die­se Objek­te befin­den sich nicht in unse­rem Miet­ver­wal­tungs­be­stand. Den­noch kön­nen Sie immer ger­ne mal nach­fra­gen, ggfls. haben wir inzwi­schen betreu­ten Wohn­raum im eige­nen Bestand. Wei­te­re Wege der Suche nach betreu­tem Woh­nen wären z.B.:

  • Schwar­zes Brett in der jewei­li­gen Wohnanlage
  • Such­auf­trä­ge in gän­gi­gen Immobilienportalen
  • Such­an­zei­gen bzw. Inse­ra­te im Immo­bi­li­en­teil der Zeitung

WEG-/Fremd­ver­wal­tung

Wann erhal­te ich mei­ne Jahresabrechnung?

Grund­sätz­lich wer­den die Jah­res­ab­rech­nun­gen für die ein­zel­nen von uns ver­wal­te­ten Lie­gen­schaf­ten, Zug um Zug, bis zum 30.06. erstellt. Jedoch gilt zu beach­ten, dass die Jah­res­ab­rech­nung nur erstellt wer­den kann, wenn uns die abrech­nungs­re­le­van­ten Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen. So benö­ti­gen wir alle Jah­res­end­ab­rech­nun­gen der Ver­sor­ger, (Gas, Strom, Was­ser etc.) die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung des Abrech­nungs­dienst­leis­ters (Minol, Techem, Ista, Teha, Sann­com­pact. etc.) sowie ggf. Mel­dun­gen bezüg­lich der Anzahl an Per­so­nen, von denen die Woh­nung im ver­gan­ge­nen Jahr bewohnt wurde.

Lie­gen uns die­se Unter­la­gen und Daten nicht vor, ist eine Erstel­lung der Jah­res­ab­rech­nung nicht möglich.

Selbst­ver­ständ­lich wer­den alle jah­res­ab­rech­nungs­re­le­van­ten Unter­la­gen bereits zum Jah­res­be­ginn von uns angefordert.

Wann fin­det die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung statt?
Die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung kann immer erst ein­be­ru­fen wer­den, wenn die Jah­res­ab­rech­nung erstellt wur­de, da die­se auf der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung beschlos­sen wer­den muss.
Somit vari­ie­ren die­se Ter­mi­ne von Jahr zu Jahr.
Wer ist für die Instand­hal­tung und Instand­set­zung zuständig?

Es muss zunächst immer zuerst geprüft wer­den, ob ein Defekt am Son­der­ei­gen­tum oder am Gemein­schafts­ei­gen­tum vorliegt.

Instand­set­zun­gen am Son­der­ei­gen­tum sind immer vom jewei­li­gen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer auf des­sen Kos­ten zu veranlassen.

Instand­set­zun­gen am Gemein­schafts­ei­gen­tum wer­den vom Ver­wal­ter ver­an­lasst. Soll­ten grö­ße­re nicht zwin­gend erfor­der­li­che Instand­set­zun­gen gewünscht sein, bedarf es eines Beschlus­ses der Eigentümergemeinschaft.

Was gehört zum Sondereigentum?

Grund­sätz­lich sind alle Bestand­tei­le inner­halb der Woh­nung (abge­se­hen von tra­gen­den Wän­den oder gemein­schaft­li­chen Haupt­ver­sor­gungs­lei­tun­gen) dem Son­der­ei­gen­tum zuzu­ord­nen. Hier­zu gehö­ren z.B. Roll­lä­den, Roll­la­den­gur­te, Boden­be­lä­ge, Heiz­kör­per, Absper­run­gen für die Was­ser­ver­sor­gung, etc.

Wel­che Schä­den wer­den über die Gebäu­de­ver­si­che­rung reguliert?

Wie der Name bereits ver­mu­ten lässt, regu­liert die Gebäu­de­ver­si­che­rung aus­schließ­lich Schä­den am Gebäu­de. Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, Boden­be­lä­ge, Küchen etc. müs­sen von den Bewoh­nern, falls gewünscht, sepa­rat ver­si­chert werden.

Wann bzw. wie müs­sen Anträ­ge für die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ein­ge­reicht werden?
Anträ­ge kön­nen zu jeder Zeit, jedoch immer vor dem Ver­sand der Ein­la­dung zur Eigen­tü­mer­ver­samm­lung in Text­form bei der Ver­wal­tung ein­ge­reicht wer­den. Die­se Anträ­ge wer­den dann zusam­men mit der Ein­la­dung als Erläu­te­rung versendet.
Wer ist in Not­fall­si­tua­tio­nen zustän­dig, falls die Haus­ver­wal­tung nicht erreich­bar ist?
In allen von uns ver­wal­te­ten Lie­gen­schaf­ten hän­gen Not­fall­lis­ten aus. Die zustän­di­gen Fir­men kön­nen dann von den Eigen­tü­mern kon­tak­tiert und beauf­tragt werden.
Not­fäl­le sind: Hei­zungs­aus­fall, Auf­zugs­aus­fall, Strom­aus­fall etc.
Kei­ne Not­fäl­le sind: Das Trep­pen­haus ist ver­schmutzt, der Rasen wur­de nicht gemäht etc.

Bit­te beach­ten Sie auch, dass die Kos­ten nur von der Gemein­schaft über­nom­men wer­den, sofern das Gemein­schafts­ei­gen­tum betrof­fen ist.
Beauf­tra­gun­gen betref­fend dem Son­der­ei­gen­tum gehen zu Las­ten des Auftraggebers.