FAQ – Häufige Fragen
Liebe Interessentinnen/Interessenten, liebe Mieterinnen/Mieter,
hier finden Sie eine Auflistung einiger, in der Vergangenheit sehr häufig gestellter Fragen. Vielleicht kann Ihr Anliegen bereits hier geklärt bzw. beantwortet werden. Sollte nicht das Richtige dabei sein, oder Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, sind wir aber auch gerne persönlich für Sie da.
Vermietung / Verkauf
Ich bin auf Wohnungssuche, wie kann ich eine Wohnung von Ihnen anmieten?
Zunächst müssen Sie sich unseren Interessentenbogen herunterladen und diesen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück senden. Gerne merken wir Sie nach Eingang des Bogens für eine Mietwohnung vor und unterbreiten Ihnen ein Mietangebot, wenn eine passende Wohnung für Sie frei wird.
Muss ich mich regelmäßig melden?
Nein, wir bitten sogar darum, das nicht zu tun. Melden Sie sich gerne nach einem knappen Jahr wieder, um ggfls. Ihre Anfrage um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden für 12 Monate gespeichert und nach Ablauf dieser Zeit gelöscht, sollten wir keine Information von Ihnen haben, dass Sie Ihre Anfrage verlängern möchten.
Muss ich Anteile erwerben?
Nein, wir sind eine GmbH und vermieten Wohnraum ohne den vorherigen Erwerb von Anteilen.
Wie viele sind vor mir auf der Warteliste?
Diese Frage ist schwierig zu beantworten und im Prinzip auch unwichtig. Die Anzahl der Interessenten „vor Ihnen“ auf der Warteliste sagt nichts darüber aus, wie schnell Sie ein Wohnungsangebot von uns erhalten. Die Wohnung muss zu den jeweiligen Interessenten passen und die Interessenten müssen zudem noch auf der Suche sein.
Wie lange muss ich auf ein Mietangebot warten?
Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Durchschnittlich dauert es zwischen ein und zwei Jahren, bis wir passenden Wohnraum anbieten können. Manchmal kann es aber auch schneller gehen, je nachdem wie angespannt der Wohnungsmarkt ist, auf dem Sie suchen und wie viel Wohnraum wir dort überhaupt zur Verfügung haben.
Muss ich mich abmelden, wenn ich eine Wohnung gefunden habe?
Ja, wir bitten darum, denn sonst entsteht uns bei der Vergabe einer Mietwohnung unnötiger Aufwand.
Ich bin in einer besonders schwierigen / akuten Situation, können Sie meine Bewerbung vorziehen?
Nein, wir bitten Sie um Verständnis, dass dies in den meisten Fällen nicht geht, da sich sehr viele unserer vorgemerkten Kunden in schwierigen Situationen befinden, aus denen sie akut eine neue Wohnung benötigen. Hier die Wichtigkeit jedes Einzelnen zu priorisieren wäre falsch und ist demnach nicht machbar.
Ist Tierhaltung bei Ihnen erlaubt?
Nach Vereinbarung. Grundsätzlich spricht für uns nichts dagegen, wenn jemand einen Hund oder eine Katze halten möchte. Allerdings gibt es gewisse Kriterien, die die Entscheidung hierfür beeinflussen. Zunächst, ob es bereits Haustiere in der Anlage gibt, dann die Bedingungen, unter denen das Tier gehalten werden soll (ist der Hund beispielsweise den ganzen Tag alleine in der Wohnung oder handelt es sich gar um einen Listenhund?) und außerdem natürlich die Tatsache, dass wir als Vermieter gefragt werden, bevor das Tier angeschafft wird!
Welche Unterlagen muss ich vor der Anmietung einreichen?
Zur Prüfung, ob Sie für uns als Mieter in Frage kommen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Gehalts-/ oder Lohnabrechnung, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid, Bescheid über soziale Leistungen)
- Alternativ aktuelle BWA oder Kapitalnachweis
- Zudem Bescheinigung des vorherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit, alternativ Nachweis über die Mietzahlung der letzten 12 Monate
- Kopie des Personalausweises
- Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 3 Monate).
Bei sozial geförderten Wohnraum benötigen wir zudem:
- Einen aktuellen Wohnberechtigungsschein
- Bestätigung über Mietkostenübername vom Amt
- Bestätigung über Kautionsübernahme vom Amt
In der Regel benötigen Sie hier vorab eine Mietangebotsbescheinigung von uns.
Was ist eine Schufa-Auskunft und wie erhalte ich diese?
Die Schufa gibt Auskunft über Ihr Zahlungsverhalten und dient somit als Sicherheit für den Vermieter, dass Sie bisher immer in der Lage waren, Ihre Verbindlichkeiten zuverlässig zu bezahlen. Eine Schufa-Auskunft kann kostenpflichtig online beantragt werden und ist dann binnen weniger Minuten abrufbereit. Sollten Sie eine kostenlose Auskunft wünschen, dauert diese um einiges länger. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.schufa.de.
Ich habe eine schlechte Bonität, kann ich dennoch eine Wohnung anmieten?
In der Regel ist das unter Erfüllung einiger anderer Voraussetzungen wie z.B. einem Bürgen mit guter Bonität und allem voran Ehrlichkeit möglich. Gerne erläutern wir Ihnen dies in einem persönlichen Gespräch.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo erhalte ich diesen?
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung mieten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Im Vergleich zu anderen Wohnungen sind solche Sozialwohnungen günstiger. Sie haben Anspruch auf einen WBS, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte, festgelegte Grenze nicht überschreitet. Bei der Berechnung wird das Einkommen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen mit einbezogen. Außerdem wird im WBS eine angemessene Wohnungsgröße festgelegt. Diese ist abhängig davon, wie viele Mitglieder Ihr Haushalt hat. Sie beantragen den WBS bitte immer beim zuständigen Wohnungsamt Ihrer Stadt / Ihrer Gemeinde.
Benötige ich für jede Ihrer Wohnungen einen WBS?
Nein, wir haben sowohl frei finanzierten, als auch öffentlich geförderten Wohnraum. Vom kleinen geförderten 1‑Zi-Apartment bis zum frei finanzierten Penthouse ist alles dabei.
An welchen Standorten vermieten Sie Wohnraum?
Unser Wohnungsbestand erstreckt sich über das Gebiet der Diözese Speyer bis ins Saarland hinaus. Die konkreten Mietstandorte sind:
- Bellheim
- Dahn
- Deidesheim
- Fußgönheim
- Germersheim
- Grünstadt
- Homburg
- Kaiserslautern
- Landau
- Landstuhl
- Lauterecken
- Leimersheim
- Ludwigshafen
- Maikammer
- Neustadt
- Rodalben
- Römerberg
- Rülzheim
- Schifferstadt
- Speyer
- St. Ingbert
Kann man bei Ihnen Wohnungen / Häuser kaufen?
Zeitweise haben wir auch Bauvorhaben, in denen man Wohnraum erwerben kann. Sie erfahren hiervon immer in der Presse, oder auf unserer Homepage.
Wie kann man sich registrieren, wenn man am Kauf einer Immobilie interessiert ist?
Ähnlich wie bei der Suche nach Mietwohnraum erhalten Sie auch hier einen Interessentenbogen zum Download mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück zu senden. Allerdings geht dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dann, wenn wir aktuell auch ein Bauvorhaben haben, in dem es Wohnraum zu erwerben gibt.
Ich bin auf der Suche nach betreutem Wohnen, wie können Sie mir da weiterhelfen?
In den meisten Fällen leider gar nicht. Oft erhalten wir Anrufe von Interessenten, die eine Wohnung in einem unserer ehemaligen Bauvorhaben suchen. Dabei wird fälschlicherweise die Information weitergegeben, wir seien für die Vermietung dieser Wohnungen zuständig, was aber nicht der Fall ist. Wir müssen Sie in diesem Fall leider bitten, Ihre Suche auf anderem Weg fortzuführen, denn diese Objekte befinden sich nicht in unserem Mietverwaltungsbestand. Dennoch können Sie immer gerne mal nachfragen, ggfls. haben wir inzwischen betreuten Wohnraum im eigenen Bestand. Weitere Wege der Suche nach betreutem Wohnen wären z.B.:
- Schwarzes Brett in der jeweiligen Wohnanlage
- Suchaufträge in gängigen Immobilienportalen
- Suchanzeigen bzw. Inserate im Immobilienteil der Zeitung
WEG-/Fremdverwaltung
Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?
Grundsätzlich werden die Jahresabrechnungen für die einzelnen von uns verwalteten Liegenschaften, Zug um Zug, bis zum 30.06. erstellt. Jedoch gilt zu beachten, dass die Jahresabrechnung nur erstellt werden kann, wenn uns die abrechnungsrelevanten Unterlagen und Informationen vorliegen. So benötigen wir alle Jahresendabrechnungen der Versorger, (Gas, Strom, Wasser etc.) die Heizkostenabrechnung des Abrechnungsdienstleisters (Minol, Techem, Ista, Teha, Sanncompact. etc.) sowie ggf. Meldungen bezüglich der Anzahl an Personen, von denen die Wohnung im vergangenen Jahr bewohnt wurde.
Liegen uns diese Unterlagen und Daten nicht vor, ist eine Erstellung der Jahresabrechnung nicht möglich.
Selbstverständlich werden alle jahresabrechnungsrelevanten Unterlagen bereits zum Jahresbeginn von uns angefordert.
Wann findet die Eigentümerversammlung statt?
Somit variieren diese Termine von Jahr zu Jahr.
Wer ist für die Instandhaltung und Instandsetzung zuständig?
Es muss zunächst immer zuerst geprüft werden, ob ein Defekt am Sondereigentum oder am Gemeinschaftseigentum vorliegt.
Instandsetzungen am Sondereigentum sind immer vom jeweiligen Wohnungseigentümer auf dessen Kosten zu veranlassen.
Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum werden vom Verwalter veranlasst. Sollten größere nicht zwingend erforderliche Instandsetzungen gewünscht sein, bedarf es eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft.
Was gehört zum Sondereigentum?
Grundsätzlich sind alle Bestandteile innerhalb der Wohnung (abgesehen von tragenden Wänden oder gemeinschaftlichen Hauptversorgungsleitungen) dem Sondereigentum zuzuordnen. Hierzu gehören z.B. Rollläden, Rollladengurte, Bodenbeläge, Heizkörper, Absperrungen für die Wasserversorgung, etc.
Welche Schäden werden über die Gebäudeversicherung reguliert?
Wie der Name bereits vermuten lässt, reguliert die Gebäudeversicherung ausschließlich Schäden am Gebäude. Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge, Küchen etc. müssen von den Bewohnern, falls gewünscht, separat versichert werden.
Wann bzw. wie müssen Anträge für die Eigentümerversammlung eingereicht werden?
Wer ist in Notfallsituationen zuständig, falls die Hausverwaltung nicht erreichbar ist?
Notfälle sind: Heizungsausfall, Aufzugsausfall, Stromausfall etc.
Keine Notfälle sind: Das Treppenhaus ist verschmutzt, der Rasen wurde nicht gemäht etc.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kosten nur von der Gemeinschaft übernommen werden, sofern das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Beauftragungen betreffend dem Sondereigentum gehen zu Lasten des Auftraggebers.