Leistungsverzeichnis
Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind in den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeführt.
Dazu gehören:
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung als Gesamt ‑und Einzelabrechnung je Wohnung
- Abhalten von Belegprüfungen
- Erstellen der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Protokollführung in der Eigentümerversammlung durch den Verwalter sowie Übersendung der Niederschrift an jeden Eigentümer. Ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung
- Durchführung der gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- Abschließen und Kündigung von Wartungs‑, Lieferanten‑, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. Anmeldung und Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Hauswart, Putzfrau)
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Anlagen wie Heizung, Aufzug, Feuerlöscher, Blitzschutzanlage u.a.
- Allgemeine Verwaltung wie Telefonate und Schriftverkehr mit Eigentümern, Beirat, Behörden, Handwerkern und Dritten
- Einrichtung, Führung und Verwaltung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (Girokonto und Geldanlagenkonto für die Rücklage). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei der Aareal Bank in Wiesbaden
- Rechnungsprüfung und Rechnungsanweisung aller Kauf‑, Lieferanten‑, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
- Buchführung mit dem Anwenderprogramm der Aareon Deutschland GmbH Mainz
- Objektbegehung zur Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
- Durchführung der laufenden Instandhaltung in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
- Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. bei Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden.