Leistungsverzeichnis

Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind in den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeführt.

Dazu gehören:

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung als Gesamt -und Einzelabrechnung je Wohnung
  • Abhalten von Belegprüfungen
  • Erstellen der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Protokollführung in der Eigentümerversammlung durch den Verwalter sowie Übersendung der Niederschrift an jeden Eigentümer. Ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung
  • Durchführung der gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. Anmeldung und Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Hauswart, Putzfrau)
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Anlagen wie Heizung, Aufzug, Feuerlöscher, Blitzschutzanlage u.a.
  • Allgemeine Verwaltung wie Telefonate und Schriftverkehr mit Eigentümern, Beirat, Behörden, Handwerkern und Dritten
  • Einrichtung, Führung und Verwaltung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (Girokonto und Geldanlagenkonto für die Rücklage). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei der Aareal Bank in Wiesbaden
  • Rechnungsprüfung und Rechnungsanweisung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
  • Buchführung mit dem Anwenderprogramm der Aareon Deutschland GmbH Mainz
  • Objektbegehung zur Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
  • Durchführung der laufenden Instandhaltung in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. bei Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden.

Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind in den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeführt.

Dazu gehören:

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung als Gesamt -und Einzelabrechnung je Wohnung
  • Abhalten von Belegprüfungen
  • Erstellen der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Protokollführung in der Eigentümerversammlung durch den Verwalter sowie Übersendung der Niederschrift an jeden Eigentümer. Ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung
  • Durchführung der gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft. Anmeldung und Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Hauswart, Putzfrau)
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Anlagen wie Heizung, Aufzug, Feuerlöscher, Blitzschutzanlage u.a.
  • Allgemeine Verwaltung wie Telefonate und Schriftverkehr mit Eigentümern, Beirat, Behörden, Handwerkern und Dritten
  • Einrichtung, Führung und Verwaltung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (Girokonto und Geldanlagenkonto für die Rücklage). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei der Aareal Bank in Wiesbaden
  • Rechnungsprüfung und Rechnungsanweisung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
  • Buchführung mit dem Anwenderprogramm der Aareon Deutschland GmbH Mainz
  • Objektbegehung zur Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
  • Durchführung der laufenden Instandhaltung in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. bei Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden.